Barrierefreies Bad im Landkreis Minden-Lübbecke
Sie suchen Barrierefreies Bad im Landkreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen)? Wir prüfen Ihre Anfrage und vermitteln sie – sofern verfügbar – an passende Anbieter bzw. Fachbetriebe mit Einsatzgebiet in der Region. Kostenlos und unverbindlich.
Barrierefreies Bad-Anfrage im Landkreis Minden-LübbeckeBarrierefreies Bad in : bis 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse
Der barrierefreie Umbau – bodengleiche Dusche, Wanne-zu-Dusche-Umbau, unterfahrbares Waschbecken oder Stützgriffe – gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 SGB XI). Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person am Badumbau in – unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).
- Eine Person: bis 4.180 € · zwei Anspruchsberechtigte im Haushalt: bis 8.360 € · mehrere gemeinsam: bis 16.720 €
- Antrag zwingend vor dem Umbau stellen und genehmigen lassen
- Wiederholbar, wenn sich die Pflegesituation ändert · Bearbeitung i. d. R. ca. 3 Wochen (mit Gutachten ca. 5)
Weitere Förderung – ehrlich eingeordnet
- KfW: Der Investitionszuschuss 455-B ist häufig ausgeschöpft bzw. gestoppt – wir sagen Ihnen ehrlich, ob er gerade verfügbar ist. Der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €) ist meist verfügbar.
- Steuer: § 35a EStG – 20 % der Arbeitskosten (bis 1.200 € pro Jahr). Bei medizinischer Notwendigkeit ggf. § 33 (außergewöhnliche Belastung).
- Verlässlicher Anker bleibt die Pflegekasse – Zusatzförderung prüfen wir individuell mit.
Beratung & Antrag in
- Pflegestützpunkt / Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): kostenlose, neutrale Beratung in und Umgebung – wir nennen Ihnen die nächstgelegene Stelle.
- Handwerkskammer & Innungen in : regionale Sanitär-Fachbetriebe und Innungen für den fachgerechten barrierefreien Umbau.
- Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse): hierüber läuft der § 40-Antrag – wir bereiten alles prüffähig vor.
Marktübliche Angaben, keine Fixpreise oder Förderzusagen – der genaue Zuschuss hängt vom Einzelfall ab. Ihr prüffähiger Kostenvoranschlag für ist kostenlos.
Zuschuss & Beratung im Landkreis Minden-Lübbecke
Für den barrierefreien Badumbau können Sie einen Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI nutzen (bei vorliegendem Pflegegrad). Im Landkreis Minden-Lübbecke ist dafür Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden-Lübbecke als kommunale Pflegeberatung zuständig; dort erhalten Sie kostenlose, neutrale Beratung zu Antrag und Voraussetzungen. Offizielle Infos.
Barrierefreies Bad in Ihrer Stadt im Landkreis Minden-Lübbecke
Wählen Sie Ihre Stadt – wir vermitteln Anfragen an Fachbetriebe vor Ort:
- Barrierefreies Bad in Minden
- Barrierefreies Bad in Bad Oeynhausen
- Barrierefreies Bad in Porta Westfalica
- Barrierefreies Bad in Petershagen
- Barrierefreies Bad in Lübbecke
- Barrierefreies Bad in Espelkamp
- Barrierefreies Bad in Hille
- Barrierefreies Bad in Rahden
- Barrierefreies Bad in Hüllhorst
- Barrierefreies Bad in Preußisch Oldendorf
Häufige Fragen zum barrierefreien Bad
Wie hoch ist der Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau im Landkreis Minden-Lübbecke?
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person (§ 40 SGB XI), sofern ein Pflegegrad vorliegt. Die zuständige Pflegeberatung im Landkreis Minden-Lübbecke informiert zu Antrag und Voraussetzungen.
Wo beantrage ich den Zuschuss im Landkreis Minden-Lübbecke?
Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt – idealerweise vor Auftragsvergabe. Die zuständige Stelle (Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden-Lübbecke) berät kostenlos und neutral.
Wie finde ich einen Fachbetrieb in meiner Stadt?
Wählen Sie unten Ihre Stadt im Landkreis Minden-Lübbecke – wir prüfen Ihre Anfrage und vermitteln sie, sofern verfügbar, an passende Fachbetriebe vor Ort.