Barrierefreies Bad im Landkreis Roth
Sie suchen Barrierefreies Bad im Landkreis Roth (Bayern)? Wir prüfen Ihre Anfrage und vermitteln sie – sofern verfügbar – an passende Anbieter bzw. Fachbetriebe mit Einsatzgebiet in der Region. Kostenlos und unverbindlich.
Barrierefreies Bad-Anfrage im Landkreis RothBarrierefreies Bad in : bis 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse
Der barrierefreie Umbau – bodengleiche Dusche, Wanne-zu-Dusche-Umbau, unterfahrbares Waschbecken oder Stützgriffe – gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 SGB XI). Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person am Badumbau in – unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).
- Eine Person: bis 4.180 € · zwei Anspruchsberechtigte im Haushalt: bis 8.360 € · mehrere gemeinsam: bis 16.720 €
- Antrag zwingend vor dem Umbau stellen und genehmigen lassen
- Wiederholbar, wenn sich die Pflegesituation ändert · Bearbeitung i. d. R. ca. 3 Wochen (mit Gutachten ca. 5)
Weitere Förderung – ehrlich eingeordnet
- KfW: Der Investitionszuschuss 455-B ist häufig ausgeschöpft bzw. gestoppt – wir sagen Ihnen ehrlich, ob er gerade verfügbar ist. Der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €) ist meist verfügbar.
- Steuer: § 35a EStG – 20 % der Arbeitskosten (bis 1.200 € pro Jahr). Bei medizinischer Notwendigkeit ggf. § 33 (außergewöhnliche Belastung).
- Verlässlicher Anker bleibt die Pflegekasse – Zusatzförderung prüfen wir individuell mit.
Beratung & Antrag in
- Pflegestützpunkt / Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): kostenlose, neutrale Beratung in und Umgebung – wir nennen Ihnen die nächstgelegene Stelle.
- Handwerkskammer & Innungen in : regionale Sanitär-Fachbetriebe und Innungen für den fachgerechten barrierefreien Umbau.
- Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse): hierüber läuft der § 40-Antrag – wir bereiten alles prüffähig vor.
Marktübliche Angaben, keine Fixpreise oder Förderzusagen – der genaue Zuschuss hängt vom Einzelfall ab. Ihr prüffähiger Kostenvoranschlag für ist kostenlos.
Zuschuss & Beratung im Landkreis Roth
Für den barrierefreien Badumbau können Sie einen Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI nutzen (bei vorliegendem Pflegegrad). Im Landkreis Roth ist dafür Pflegestützpunkt Landkreis Roth als Pflegestützpunkt zuständig; dort erhalten Sie kostenlose, neutrale Beratung zu Antrag und Voraussetzungen. Offizielle Infos.
Barrierefreies Bad in Ihrer Stadt im Landkreis Roth
Wählen Sie Ihre Stadt – wir vermitteln Anfragen an Fachbetriebe vor Ort:
- Barrierefreies Bad in Roth
- Barrierefreies Bad in Wendelstein
- Barrierefreies Bad in Hilpoltstein
- Barrierefreies Bad in Allersberg
- Barrierefreies Bad in Greding
- Barrierefreies Bad in Rednitzhembach
- Barrierefreies Bad in Georgensgmünd
- Barrierefreies Bad in Abenberg
- Barrierefreies Bad in Thalmässing
- Barrierefreies Bad in Büchenbach
- Barrierefreies Bad in Spalt
- Barrierefreies Bad in Heideck
Häufige Fragen zum barrierefreien Bad
Wie hoch ist der Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau im Landkreis Roth?
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person (§ 40 SGB XI), sofern ein Pflegegrad vorliegt. Die zuständige Pflegeberatung im Landkreis Roth informiert zu Antrag und Voraussetzungen.
Wo beantrage ich den Zuschuss im Landkreis Roth?
Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt – idealerweise vor Auftragsvergabe. Die zuständige Stelle (Pflegestützpunkt Landkreis Roth) berät kostenlos und neutral.
Wie finde ich einen Fachbetrieb in meiner Stadt?
Wählen Sie unten Ihre Stadt im Landkreis Roth – wir prüfen Ihre Anfrage und vermitteln sie, sofern verfügbar, an passende Fachbetriebe vor Ort.