Barrierefreies Bad im Ortenaukreis
Sie suchen Barrierefreies Bad im Ortenaukreis (Baden-Württemberg)? Wir prüfen Ihre Anfrage und vermitteln sie – sofern verfügbar – an passende Anbieter bzw. Fachbetriebe mit Einsatzgebiet in der Region. Kostenlos und unverbindlich.
Barrierefreies Bad-Anfrage im OrtenaukreisBarrierefreies Bad in : bis 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse
Der barrierefreie Umbau – bodengleiche Dusche, Wanne-zu-Dusche-Umbau, unterfahrbares Waschbecken oder Stützgriffe – gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 SGB XI). Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person am Badumbau in – unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).
- Eine Person: bis 4.180 € · zwei Anspruchsberechtigte im Haushalt: bis 8.360 € · mehrere gemeinsam: bis 16.720 €
- Antrag zwingend vor dem Umbau stellen und genehmigen lassen
- Wiederholbar, wenn sich die Pflegesituation ändert · Bearbeitung i. d. R. ca. 3 Wochen (mit Gutachten ca. 5)
Weitere Förderung – ehrlich eingeordnet
- KfW: Der Investitionszuschuss 455-B ist häufig ausgeschöpft bzw. gestoppt – wir sagen Ihnen ehrlich, ob er gerade verfügbar ist. Der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €) ist meist verfügbar.
- Steuer: § 35a EStG – 20 % der Arbeitskosten (bis 1.200 € pro Jahr). Bei medizinischer Notwendigkeit ggf. § 33 (außergewöhnliche Belastung).
- Verlässlicher Anker bleibt die Pflegekasse – Zusatzförderung prüfen wir individuell mit.
Beratung & Antrag in
- Pflegestützpunkt / Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): kostenlose, neutrale Beratung in und Umgebung – wir nennen Ihnen die nächstgelegene Stelle.
- Handwerkskammer & Innungen in : regionale Sanitär-Fachbetriebe und Innungen für den fachgerechten barrierefreien Umbau.
- Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse): hierüber läuft der § 40-Antrag – wir bereiten alles prüffähig vor.
Marktübliche Angaben, keine Fixpreise oder Förderzusagen – der genaue Zuschuss hängt vom Einzelfall ab. Ihr prüffähiger Kostenvoranschlag für ist kostenlos.
Zuschuss & Beratung im Ortenaukreis
Für den barrierefreien Badumbau können Sie einen Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI nutzen (bei vorliegendem Pflegegrad). Im Ortenaukreis ist dafür Pflegestützpunkt Ortenaukreis als Pflegestützpunkt zuständig; dort erhalten Sie kostenlose, neutrale Beratung zu Antrag und Voraussetzungen. Offizielle Infos.
Barrierefreies Bad in Ihrer Stadt im Ortenaukreis
Wählen Sie Ihre Stadt – wir vermitteln Anfragen an Fachbetriebe vor Ort:
- Barrierefreies Bad in Offenburg
- Barrierefreies Bad in Lahr/Schwarzwald
- Barrierefreies Bad in Lahr
- Barrierefreies Bad in Kehl
- Barrierefreies Bad in Achern
- Barrierefreies Bad in Oberkirch
- Barrierefreies Bad in Ettenheim
- Barrierefreies Bad in Gengenbach
- Barrierefreies Bad in Rheinau
- Barrierefreies Bad in Willstätt
- Barrierefreies Bad in Schutterwald
- Barrierefreies Bad in Renchen
- Barrierefreies Bad in Haslach im Kinzigtal
- Barrierefreies Bad in Haslach
- Barrierefreies Bad in Schwanau
- Barrierefreies Bad in Wolfach
- Barrierefreies Bad in Kappelrodeck
- Barrierefreies Bad in Hausach
- Barrierefreies Bad in Sasbach
- Barrierefreies Bad in Seelbach
- Barrierefreies Bad in Kippenheim
Häufige Fragen zum barrierefreien Bad
Wie hoch ist der Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau im Ortenaukreis?
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person (§ 40 SGB XI), sofern ein Pflegegrad vorliegt. Die zuständige Pflegeberatung im Ortenaukreis informiert zu Antrag und Voraussetzungen.
Wo beantrage ich den Zuschuss im Ortenaukreis?
Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt – idealerweise vor Auftragsvergabe. Die zuständige Stelle (Pflegestützpunkt Ortenaukreis) berät kostenlos und neutral.
Wie finde ich einen Fachbetrieb in meiner Stadt?
Wählen Sie unten Ihre Stadt im Ortenaukreis – wir prüfen Ihre Anfrage und vermitteln sie, sofern verfügbar, an passende Fachbetriebe vor Ort.