Barrierefreies Bad im Rhein-Neckar-Kreis
Sie suchen Barrierefreies Bad im Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg)? Wir prüfen Ihre Anfrage und vermitteln sie – sofern verfügbar – an passende Anbieter bzw. Fachbetriebe mit Einsatzgebiet in der Region. Kostenlos und unverbindlich.
Barrierefreies Bad-Anfrage im Rhein-Neckar-KreisBarrierefreies Bad in : bis 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse
Der barrierefreie Umbau – bodengleiche Dusche, Wanne-zu-Dusche-Umbau, unterfahrbares Waschbecken oder Stützgriffe – gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 SGB XI). Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person am Badumbau in – unabhängig vom Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).
- Eine Person: bis 4.180 € · zwei Anspruchsberechtigte im Haushalt: bis 8.360 € · mehrere gemeinsam: bis 16.720 €
- Antrag zwingend vor dem Umbau stellen und genehmigen lassen
- Wiederholbar, wenn sich die Pflegesituation ändert · Bearbeitung i. d. R. ca. 3 Wochen (mit Gutachten ca. 5)
Weitere Förderung – ehrlich eingeordnet
- KfW: Der Investitionszuschuss 455-B ist häufig ausgeschöpft bzw. gestoppt – wir sagen Ihnen ehrlich, ob er gerade verfügbar ist. Der KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €) ist meist verfügbar.
- Steuer: § 35a EStG – 20 % der Arbeitskosten (bis 1.200 € pro Jahr). Bei medizinischer Notwendigkeit ggf. § 33 (außergewöhnliche Belastung).
- Verlässlicher Anker bleibt die Pflegekasse – Zusatzförderung prüfen wir individuell mit.
Beratung & Antrag in
- Pflegestützpunkt / Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): kostenlose, neutrale Beratung in und Umgebung – wir nennen Ihnen die nächstgelegene Stelle.
- Handwerkskammer & Innungen in : regionale Sanitär-Fachbetriebe und Innungen für den fachgerechten barrierefreien Umbau.
- Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse): hierüber läuft der § 40-Antrag – wir bereiten alles prüffähig vor.
Marktübliche Angaben, keine Fixpreise oder Förderzusagen – der genaue Zuschuss hängt vom Einzelfall ab. Ihr prüffähiger Kostenvoranschlag für ist kostenlos.
Zuschuss & Beratung im Rhein-Neckar-Kreis
Für den barrierefreien Badumbau können Sie einen Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI nutzen (bei vorliegendem Pflegegrad). Im Rhein-Neckar-Kreis ist dafür Pflegestützpunkte Rhein-Neckar-Kreis als Pflegestützpunkt zuständig; dort erhalten Sie kostenlose, neutrale Beratung zu Antrag und Voraussetzungen. Offizielle Infos.
Barrierefreies Bad in Ihrer Stadt im Rhein-Neckar-Kreis
Wählen Sie Ihre Stadt – wir vermitteln Anfragen an Fachbetriebe vor Ort:
- Barrierefreies Bad in Weinheim
- Barrierefreies Bad in Sinsheim
- Barrierefreies Bad in Wiesloch
- Barrierefreies Bad in Leimen
- Barrierefreies Bad in Schwetzingen
- Barrierefreies Bad in Hockenheim
- Barrierefreies Bad in Eberbach
- Barrierefreies Bad in Walldorf
- Barrierefreies Bad in Schriesheim
- Barrierefreies Bad in Sandhausen
- Barrierefreies Bad in Neckargemünd
- Barrierefreies Bad in Brühl
- Barrierefreies Bad in Edingen-Neckarhausen
- Barrierefreies Bad in Ketsch
- Barrierefreies Bad in Hemsbach
- Barrierefreies Bad in Sankt Leon-Rot
- Barrierefreies Bad in Dossenheim
- Barrierefreies Bad in Heddesheim
- Barrierefreies Bad in Ladenburg
- Barrierefreies Bad in Nußloch
- Barrierefreies Bad in Oftersheim
- Barrierefreies Bad in Hirschberg an der Bergstraße
- Barrierefreies Bad in Plankstadt
- Barrierefreies Bad in Dielheim
- Barrierefreies Bad in Mühlhausen
- Barrierefreies Bad in Ilvesheim
- Barrierefreies Bad in Rauenberg
- Barrierefreies Bad in Reilingen
- Barrierefreies Bad in Bammental
- Barrierefreies Bad in Neulußheim
- Barrierefreies Bad in Laudenbach
- Barrierefreies Bad in Waibstadt
- Barrierefreies Bad in Meckesheim
- Barrierefreies Bad in Altlußheim
Häufige Fragen zum barrierefreien Bad
Wie hoch ist der Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau im Rhein-Neckar-Kreis?
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person (§ 40 SGB XI), sofern ein Pflegegrad vorliegt. Die zuständige Pflegeberatung im Rhein-Neckar-Kreis informiert zu Antrag und Voraussetzungen.
Wo beantrage ich den Zuschuss im Rhein-Neckar-Kreis?
Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt – idealerweise vor Auftragsvergabe. Die zuständige Stelle (Pflegestützpunkte Rhein-Neckar-Kreis) berät kostenlos und neutral.
Wie finde ich einen Fachbetrieb in meiner Stadt?
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